Gebührenordnung für Urnenbeisetzungen

Die Gebühren für eine Urnenbeisetzung sind in fünf Kategorien unterteilt. Die Kategorien unterscheiden sich je nach Platzierung der Urne in der Kirche und in der Stele.
 
In den Kosten jeder Kategorie ist enthalten:
 
  • Beisetzung der Urne
  • Nutzung der Kirche für den Trauer- und Verabschiedungsgottesdienst
  • Nutzungsrecht des Urnenplatzes für 20 Jahre
Der Preis für eine komplette „Familienstele“ wird individuell vereinbart. Die Gebührenordnung gilt bis zum Erscheinen einer neuen Liste. Diese Gebührenordnung wurde am 7.12.2010 vom Kirchenvorstand der Kirchengemeinde St. Josef und Fronleichnam beschlossen und trat mit dem Zugang der kirchenaufsichtlichen und staatlichen Genehmigung bei der Kirchengemeinde in Kraft. Weitere Auskünfte erhalten Sie im Büro der Grabeskirche.
Stele mit Blumenschmuck